Betriebliche Gesundheitsförderung
Gesunde leistungsfähige Mitarbeiter und ein niedriger Krankenstand – das ist der Wunsch eines jeden Arbeitgebers, aber auch der Mitarbeiter. Dazu können auch die Unternehmen ihren Beitrag leisten, der noch dazu steuerlich gefördert wird: Der Fiskus räumt Arbeitgebern einen Freibetrag von 500 € pro Arbeitnehmer pro Jahr für gesundheitsfördernde Maßnahmen ein, ohne dass dafür zusätzliche Zahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig werden.
Für diese Themenbereiche bietet das PIN Einzel- und Gruppentrainings an.
Bei akutem Handlungsbedarf hilft unser psychologisches Fachpersonal Ihren Mitarbeitern binnen 3 Wochen auch durch Einzelberatungen, notfalls auch telefonisch. Dieser Service wird besonders geschätzt, zumal die Therapieplätze rar und mit langen Wartezeiten verbunden sind und viele Mitarbeiter eine Stigmatisierung als psychisch Kranke vermeiden wollen.
Die Stundenzahl der Seminare und der Einzelberatungen wird entsprechend dem Bedarf individuell festgelegt.
Wofür Sie den Steuerfreibetrag einsetzen können:
- Stressmanagement/ Hilfe bei burn-out/ Achtsamkeitstraining
- Entspannungstraining: Autogenes Training/ PMR
Sofort Termine nur unter:
02153 – 801990
Supervision
Im Berufsalltag kommen Mitarbeiter kaum dazu, die eigene Arbeit zu reflektieren und Ideen zur Optimierung der Arbeitsabläufe und des Miteinanders zu besprechen. Die Moderation durch einen Supervisor schafft hierfür einen Rahmen. Es haben sich 2 Formen von Supervision bewährt:
Teamsupervision:
Die organisatorische Zusammenarbeit, die Arbeitsabläufe und das zwischenmenschliche Miteinander im Team werden reflektiert und Verbesserungsmöglichkeiten erörtert.
Ergänzt werden kann Teamsupervision durch Konzepttage, in denen das inhaltliche und organisatorische Grundkonzept des Teams in 1 – 2 Tagen erarbeitet wird.
Fallorientierte Supervision:
Hierbei stimmt sich das Team in Fallbesprechungen hinsichtlich des Eingehens auf die zu betreuenden Menschen ab. Besondere Schwierigkeiten und der einheitliche Umgang damit stehen im Mittelpunkt der kollegialen Beratung.
Beide Supervisionsformen können sich entsprechend dem aktuellen Bedarf abwechseln.
Eine Supervisionssitzung dauert üblicherweise 90 – 120 Minuten und findet alle 3 – 6 Wochen statt.
Führungskräfte und Mitarbeiter mit Problemen, die nicht in einer Teamsupervision besprochen werden sollten, erhalten eine Einzelsupervision, deren Frequenz und Dauer individuell festgelegt wird.
Frau Dr. Wolter hat unser Team drei Jahre als Supervisorin eng begleitet und beraten. Sie hat uns in Krisen zur Seite gestanden und uns mit ihrem Erfahrungswissen aus mancher verfahrenen Situation „gerettet“. Sie hat einen objektiven Blick, ist kreativ und bereit sich auf ein großes Team einzulassen. Die Arbeit mit ihr hat uns bereichert und neue Akzente gesetzt. Ich habe sehr gerne mit ihr zusammen gearbeitet und kann sie weiter empfehlen.
Kirsten Amberg
Supervision:
- Optimierung von Arbeitsabläufen
- Fallorientiere Optimierung
- Sitzungsdauer 90-120 Minuten, alle 3-6 Wochen
Sofort Termine nur unter:
02153 – 801990
Seminare
Jede Berufsvorbereitung bereitet ihre Absolventen auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen im Berufsleben vor. Die Softskills kommen dabei meist viel zu kurz. Gerade sie bestimmen jedoch in erheblichem Maße den beruflichen Erfolg.
Einzelpersonen können sich zu jedem dieser Themen auch im Einzelsetting fit machen lassen.
Seminarthemen:
- Konfliktmanagement
- Kommunikationstraining (z.B. Umgang mit verhaltensauffälligen Patienten/Mitarbeitern)
- Teamtraining
- Zeit- & Stressmanagement
- Betriebliche Gesundheitsförderung
Sofort Termine nur unter:
02153 – 801990
Weitere Therapieangebote im PIN
Sie haben Fragen?
oder benötigen individuelle Hilfe?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter:
Tel.: 02153 - 80 19 90
Unsere Therapiezeiten sind Montag - Freitag von 09-12:00 Uhr und von 14- 18:30 Uhr.
Sollten Sie uns nicht erreichen, füllen Sie bitte die Felder des Kontaktformulares aus. Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.